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1 öffentliche Aufträge
öffentliche Aufträge
public (government) contracts -
2 Leitsätze für die Preisermittlung auf Selbstkostenbasis bei Leistungen für öffentliche Aufträge
econ. LSÖУниверсальный русско-немецкий словарь > Leitsätze für die Preisermittlung auf Selbstkostenbasis bei Leistungen für öffentliche Aufträge
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3 Leitsätze für die Preisermittlung auf Selbstkostenbasis bei Leistungen für öffentliche Aufträge
сущ.экон. основные положения для исчисления цен на базе себестоимости при выполнении государственных заказовУниверсальный немецко-русский словарь > Leitsätze für die Preisermittlung auf Selbstkostenbasis bei Leistungen für öffentliche Aufträge
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4 bei Vergabe von Aufträgen
bei Vergabe von Aufträgen
when ordering;
• Ihrer Aufträge gewärtig awaiting your orders;
• mit Aufträgen überhäuft overwhelmed with orders;
• abgewickelte und noch laufende Aufträge orders completed and still in work;
• ausgeführte Aufträge filled orders;
• bedeutende Aufträge heavy orders;
• eingehende Aufträge incoming orders;
• telefonisch erteilte Aufträge orders placed by telephone;
• erwartete Aufträge orders to come;
• gebuchte Aufträge orders on the book;
• hereingenommene Aufträge order intake;
• neue Aufträge reorders, repeat orders;
• öffentliche Aufträge public (government) contracts;
• schriftliche Aufträge orders placed by letter;
• umfangreiche Aufträge heavy orders;
• unerledigte Aufträge unfilled (outstanding) orders, backlog of orders;
• vorliegende Aufträge orders on hand;
• zukünftige Aufträge future orders;
• zurückgehaltene Aufträge reserve orders;
• Aufträge vom Festland Continental orders (Br.);
• Aufträge für langlebige Gebrauchsgüter durable orders;
• Aufträge annehmen to undertake orders;
• jds. Aufträge prompt ausführen to give one’s best attention to s. one’s orders;
• große Aufträge bearbeiten to handle large orders;
• sich um Aufträge bemühen to solicit orders;
• Aufträge buchen to write orders;
• Aufträge einholen to canvass orders;
• Aufträgen entgegensehen to await orders;
• jem. seine Aufträge entziehen to withdraw one’s orders from s. o.;
• Aufträge erbitten to call for orders;
• alle Aufträge in der Reihenfolge des Eingangs erledigen to execute (meet) all orders in strict rotation;
• große Aufträge erteilen to order large quantities;
• Aufträge nur zögernd erteilen to go slow on orders;
• Aufträge hereinholen to canvass (solicit) orders;
• Aufträge kassieren to scoop up orders;
• Aufträge sammeln to call for (canvass, collect) orders;
• Aufträge im größeren Ausmaß produktionsmäßig vergeben to farm out orders for many products;
• Aufträge verlagern to shift orders;
• Aufträge zurückziehen to shorten commitments.Business german-english dictionary > bei Vergabe von Aufträgen
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5 основные положения для исчисления цен на базе себестоимости при выполнении государственных заказов
Универсальный русско-немецкий словарь > основные положения для исчисления цен на базе себестоимости при выполнении государственных заказов
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6 Common Procurement Vocabulary
Common Procurement Vocabulary (CPV) GEN, LAW, MGT Gemeinsames Vokabular n für öffentliche Aufträge (EU)Englisch-Deutsch Fachwörterbuch der Wirtschaft > Common Procurement Vocabulary
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7 CPV
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8 Eignungsnachweis
1. nach VOB/A von Bewerbern um öffentliche Aufträge nachzuweisende Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit.2. (zum Schweißen) Nachweis eines Stahlbaubetriebes, dass er über die zur Herstellung geschweißter Bauteile aus Stahl notwendigen betrieblichen Einrichtungen und das erforderliche schweißtechnische Personal verfügt; unterschieden werden der kleine und große Eignungsnachweis.Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen > Eignungsnachweis
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9 Vergabe
Vergabe f 1. GEN allocation (Arbeit); award, placing (Auftrag); 2. RECHT registration (Domain-Namen)* * *f 1. < Geschäft> Arbeit allocation, Auftrag award, placing; 2. < Recht> Domain-Namen registration* * *Vergabe, freihändige
competitive bidding;
• Vergabe von Arbeit nach außerhalb farming out;
• Vergabe von Aufträgen placing of orders;
• Vergabe öffentlicher Aufträge government procurement, awarding of contracts, contract award;
• gleichzeitige Vergabe an mehrere Makler general listing (US);
• Vergabe öffentlicher Mittel appropriation of funds;
• Vergabe von Staatsaufträgen government contracting;
• Vergabe im Submissionswege allocation by tenders;
• Vergabeausschuss committee of awards;
• Vergabebeamter contracting officer;
• Vergabeexperte expert in contracting;
• Vergabepolitik contracting policy;
• Vergaberechtslage (öffentliche Ausschreibung) regulations governing public orders;
• Vergaberegeln (öffentliche Ausschreibung) regulations on public orders;
• Vergabeverfahren bidding (contract-awarding) procedure. -
10 freihändige
Vergabe, freihändige
competitive bidding;
• Vergabe von Arbeit nach außerhalb farming out;
• Vergabe von Aufträgen placing of orders;
• Vergabe öffentlicher Aufträge government procurement, awarding of contracts, contract award;
• gleichzeitige Vergabe an mehrere Makler general listing (US);
• Vergabe öffentlicher Mittel appropriation of funds;
• Vergabe von Staatsaufträgen government contracting;
• Vergabe im Submissionswege allocation by tenders;
• Vergabeausschuss committee of awards;
• Vergabebeamter contracting officer;
• Vergabeexperte expert in contracting;
• Vergabepolitik contracting policy;
• Vergaberechtslage (öffentliche Ausschreibung) regulations governing public orders;
• Vergaberegeln (öffentliche Ausschreibung) regulations on public orders;
• Vergabeverfahren bidding (contract-awarding) procedure. -
11 praetor
praetor, ōris, m. (st. praeitor v. praeeo), eig., einer, der vorangeht, also übh. der Anführer, der Vorgesetzte; dah. I) im Zivilstande, der Prätor, vom Stadtoberhaupte in Kapua, Cic. de lege agr. 2, 92 sq.: von den Suffeten Karthagos, Nep. Hann. 7, 4: vom Konsul Roms als oberstem Richter, Liv. 3, 55, 12, auch praetor maximus genannt, Liv. 7, 3, 5. – Als die Plebejer in Rom den Anteil am Konsulate errungen hatten, wurde die Prätur vom Konsulate getrennt (i. J. 366 v. Chr.) und zu einer neuen Behörde erhoben, so daß der Prätor Amtsgenosse der Konsuln und bei deren Abwesenheit Verweser der höchsten Staatsgewalt war. Anfänglich gab es nur einen Prätor, und zwar einen Patrizier, darauf (seit 337 v. Chr.) einen Plebejer; seit 247 v. Chr. gab es zwei Prätoren, einen praetor urbanus u. einen praetor peregrinus. Der praetor urbanus hatte die Gerichtsbarkeit in Privatstreitigkeiten röm. Bürger unter sich; öffentliche Rechtssachen zu behandeln stand ihm nur im Auftrage des Volkes (lege populi) zu. Er stellte nur eine vorläufige Untersuchung der Rechtssache an und übergab das Weitere (cognitio) Geschworenenrichtern (iudices selecti), bis diese Sache spruchreif geworden, worauf er Recht sprach (ius dicere, iurisdictio). Dem praetor peregrinus lag die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zwischen röm. Bürgern und Fremden ob. Unter den Kaisern wurde der Geschäftskreis der Prätoren auf geringere Gegenstände eingeschränkt. Sie erhielten nur die cura ludorum und Besorgung von Rechtsgeschäften. – Die Ehrenzeichen des Prätors glichen denen der Konsuln: in der Stadt begleiteten ihn zwei, außerhalb der Stadt sechs Liktoren; er trug die toga praetexta, hatte als besondere Gerichtsstätte ein Gerüst (tribunal gen.), wo er auf der sella curulis saß, und daneben auf Sesseln (subsellia) die Richter. Indessen entschied er unerhebliche Rechtssachen auch ohne alle Förmlichkeiten an jedem beliebigen Orte (ex aequo loco, e plano), s. Cic. Caecin. 50. Suet. Tib. 33. – Die jedesmaligen Prätoren, deren gesetzmäßiges Alter das 40. Lebensjahr war, verwalteten ihr Amt ein Jahr, worauf sie als propraetores in die ruhigen Provinzen (wie die gewesenen Konsuln als proconsules in die unruhigen Provinzen) gingen; dah. auch praetor für propraetor, wie Cic. Verr. 2, 12 u. 4, 56; ja selbst für proconsul, Cic. ep. 2, 17, 6; Verr. 3, 125. – praetor primus, der zuerst gewählte Prätor (was für ehrenvoll und als Zeichen der Volksgunst galt), Cic. Pis. 2. – Von diesen Prätoren sind zu unterscheiden die, denen die Verwaltung der Provinzen übertragen wurde (seit d. J. 228 v. Chr.), seitdem sich die röm. Herrschaft außerhalb Italiens ausgebreitet hatte. Die ersten beiden wurden nach Sizilien und Sardinien, hierauf (198 v. Chr.) zwei nach Hispanien geschickt, s. Liv. 32, 27, 6. Sulla vermehrte anfänglich ihre Anzahl auf acht, dann auf zehn; Cäsar sogar auf sechzehn. Unter Augustus, der ihre Zahl zwar verringert zu haben scheint, waren indessen bald zehn, bald vierzehn, ja achtzehn, Vell. 2, 89, 2. Suet. Aug. 37. – Von Augustus wurde das Amt der praetores aerarii (d.i. Vorsteher des Ärariums) gegründet, das bis auf Klaudius dauerte, Tac. ann. 1, 75; hist. 4, 9: und Markus Aurelius setzte einen praetor tutelaris ein, Capit. Anton. phil. 10. § 11. – II) als Übersetzung des griech. στρατηγός, der Anführer, Feldherr der nichtrömischen Völker, bes. der Landtruppen, Cic., Nep. u.a.: pr. navalis, Admiral, Vell.
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12 praetor
praetor, ōris, m. (st. praeitor v. praeeo), eig., einer, der vorangeht, also übh. der Anführer, der Vorgesetzte; dah. I) im Zivilstande, der Prätor, vom Stadtoberhaupte in Kapua, Cic. de lege agr. 2, 92 sq.: von den Suffeten Karthagos, Nep. Hann. 7, 4: vom Konsul Roms als oberstem Richter, Liv. 3, 55, 12, auch praetor maximus genannt, Liv. 7, 3, 5. – Als die Plebejer in Rom den Anteil am Konsulate errungen hatten, wurde die Prätur vom Konsulate getrennt (i. J. 366 v. Chr.) und zu einer neuen Behörde erhoben, so daß der Prätor Amtsgenosse der Konsuln und bei deren Abwesenheit Verweser der höchsten Staatsgewalt war. Anfänglich gab es nur einen Prätor, und zwar einen Patrizier, darauf (seit 337 v. Chr.) einen Plebejer; seit 247 v. Chr. gab es zwei Prätoren, einen praetor urbanus u. einen praetor peregrinus. Der praetor urbanus hatte die Gerichtsbarkeit in Privatstreitigkeiten röm. Bürger unter sich; öffentliche Rechtssachen zu behandeln stand ihm nur im Auftrage des Volkes (lege populi) zu. Er stellte nur eine vorläufige Untersuchung der Rechtssache an und übergab das Weitere (cognitio) Geschworenenrichtern (iudices selecti), bis diese Sache spruchreif geworden, worauf er Recht sprach (ius dicere, iurisdictio). Dem praetor peregrinus lag die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zwischen röm. Bürgern und————Fremden ob. Unter den Kaisern wurde der Geschäftskreis der Prätoren auf geringere Gegenstände eingeschränkt. Sie erhielten nur die cura ludorum und Besorgung von Rechtsgeschäften. – Die Ehrenzeichen des Prätors glichen denen der Konsuln: in der Stadt begleiteten ihn zwei, außerhalb der Stadt sechs Liktoren; er trug die toga praetexta, hatte als besondere Gerichtsstätte ein Gerüst (tribunal gen.), wo er auf der sella curulis saß, und daneben auf Sesseln (subsellia) die Richter. Indessen entschied er unerhebliche Rechtssachen auch ohne alle Förmlichkeiten an jedem beliebigen Orte (ex aequo loco, e plano), s. Cic. Caecin. 50. Suet. Tib. 33. – Die jedesmaligen Prätoren, deren gesetzmäßiges Alter das 40. Lebensjahr war, verwalteten ihr Amt ein Jahr, worauf sie als propraetores in die ruhigen Provinzen (wie die gewesenen Konsuln als proconsules in die unruhigen Provinzen) gingen; dah. auch praetor für propraetor, wie Cic. Verr. 2, 12 u. 4, 56; ja selbst für proconsul, Cic. ep. 2, 17, 6; Verr. 3, 125. – praetor primus, der zuerst gewählte Prätor (was für ehrenvoll und als Zeichen der Volksgunst galt), Cic. Pis. 2. – Von diesen Prätoren sind zu unterscheiden die, denen die Verwaltung der Provinzen übertragen wurde (seit d. J. 228 v. Chr.), seitdem sich die röm. Herrschaft außerhalb Italiens ausgebreitet hatte. Die ersten beiden wurden nach Sizilien und Sardini-————en, hierauf (198 v. Chr.) zwei nach Hispanien geschickt, s. Liv. 32, 27, 6. Sulla vermehrte anfänglich ihre Anzahl auf acht, dann auf zehn; Cäsar sogar auf sechzehn. Unter Augustus, der ihre Zahl zwar verringert zu haben scheint, waren indessen bald zehn, bald vierzehn, ja achtzehn, Vell. 2, 89, 2. Suet. Aug. 37. – Von Augustus wurde das Amt der praetores aerarii (d.i. Vorsteher des Ärariums) gegründet, das bis auf Klaudius dauerte, Tac. ann. 1, 75; hist. 4, 9: und Markus Aurelius setzte einen praetor tutelaris ein, Capit. Anton. phil. 10. § 11. – II) als Übersetzung des griech. στρατηγός, der Anführer, Feldherr der nichtrömischen Völker, bes. der Landtruppen, Cic., Nep. u.a.: pr. navalis, Admiral, Vell.
См. также в других словарях:
öffentliche Aufträge — öffentliche Aufträge, die Aufträge von Bund, Ländern, Gemeinden u. a. öffentlich rechtlichen Körperschaften zur Beschaffung von Waren und Dienstleistungen. Die durch öffentliche Aufträge vorgenommenen staatlichen Käufe werden in der… … Universal-Lexikon
öffentliche Aufträge — von Bund, Ländern, Gemeinden, Gemeindeverbänden und sonstigen Personen des öffentlichen Rechts (klassische öffentliche Auftraggeber) zu vergebende Aufträge zur Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen (⇡ öffentliche Auftragsvergabe) … Lexikon der Economics
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge — Die Verwendung des Gemeinsamen Vokabulars für öffentliche Aufträge (Common Procurement Vocabulary CPV) ist durch die Europäische Union für die Anwendung im öffentlichen Vergabewesen vorgeschrieben. Das Gemeinsame Vokabular stellt sich als eine… … Deutsch Wikipedia
öffentliche Unternehmen — öffentliche Unternehmen, Unternehmen im alleinigen Eigentum oder unter maßgeblicher Beteiligung und Einflussnahme eines öffentlichen Gemeinwesens (z. B. Bundesbetriebe und Landesbetriebe, die auch als Staatsunternehmen bezeichnet werden, sowie… … Universal-Lexikon
öffentliche Auftragsvergabe — 1. Begriff: Entgeltliche Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen und die sie am Markt erwerben. 2. Wirtschaftliche Bedeutung: Bund, Länder und Gemeinden vergeben… … Lexikon der Economics
öffentliche Auftragsvergabe — öffentliche Auftragsvergabe, das Verfahren der Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschaffung von Waren und Dienstleistungen. Die öffentliche Auftragsvergabe ist geregelt im Haushaltsrecht (§ 30 Haushaltsgrundsätzegesetz, § 55… … Universal-Lexikon
Öffentliche Verwaltung — ist der Oberbegriff für die Verwaltungen, die Aufgaben des Staates oder anderer Körperschaften des Öffentlichen Rechtes wahrnehmen. Nimmt sie Aufgaben des Staates wahr, ist sie der administrative Teil der Exekutive (vollziehenden Gewalt). Deshalb … Deutsch Wikipedia
Öffentliche Trägerschaft — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… … Deutsch Wikipedia
Öffentliche Ausgaben zur Belebung des Handels — Unter englisch deficit spending bzw. deutsch Defizitfinanzierung wird die Situation verstanden, dass der Staat sich verschuldet, um durch staatlich vergebene Aufträge verstärkte Nachfrage zu generieren, wodurch insbesondere während Rezessionen… … Deutsch Wikipedia
Staatsausgaben: Öffentliche Ausgaben — 1997 hat der öffentliche Sektor in Deutschland insgesamt Ausgaben im Volumen von rund 1,8 Billionen DM getätigt. Das entspricht einem Anteil am BIP in Höhe von knapp 49 %. Mit diesen Ausgaben erfüllt der öffentliche Sektor wichtige Aufgaben: Er … Universal-Lexikon
Die öffentliche Hand — Als »öffentliche Hand« bezeichnet man den Staat, die Gemeinden oder vergleichbare Institutionen, die Steuergelder und öffentliches Vermögen verwalten: Allgemein wurde erwartet, dass die öffentliche Hand zur Konjunkturbelebung verstärkt Aufträge … Universal-Lexikon